Und das über eine handelsübliche Steckdose. So kann dein Rocks-e immer und überall neue Energie tanken.
Damit du nicht nur zur Schule, sondern auch wieder nach Hause kommst - und danach auch noch zum Training, zu Freunden oder dem nächsten Drive-in.
Und mit der leicht verständlichen Ladestandanzeige hast du die Restenergie immer fest im Blick. So bleibt dein Rocks-e jederzeit startbereit.
Dank guter Rundum-Sicht & Glasdach behältst du stets den ultimativen Durchblick. Mit kompakten Abmessungen ist der Rocks-e auch bei der Parkplatzsuche im Vorteil.
Damit hast du deinen ganz eigenen Sound immer an Board1 - und mit dem USB-Connector bleibt dein Smartphone immer aufgeladen.
Für dich & deinen Beifahrer. Zwei Sitze nebeneinander, beheizter Innenraum und genug Stauraum für Einkaufstüten machen den Rocks-e zum perfekten Begleiter für eine Shopping-Tour in der Stadt.
Der emissionsfreie, kompakte City-Stromer mit stylischem Design fährt nicht nur emissionsfrei, sondern bietet auch Platz für zwei Personen: schnapp dir deinen besten Freund oder deine beste Freundin und erkundet zusammen die Stadt!
Der Rocks-e trägt stolz das neue Markengesicht Opel Vizor samt LED-Scheinwerfern und -Blinkern. Das klare und mutige Design wird durch die an beiden Seiten identisch gestalteten Türen betont.
Opel präsentiert das erste SUM. Der Opel Rocks-e steht für Sustainable Urban Mobility (nachhaltige städtische Mobilität).
Stromverbrauch** 11,9 kWh/100 km Reichweite 75 km (WLTP)** CO₂-Effizienzklasse A+
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und z.T. in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen.
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